Rechtsbeugung

Wir hatten bereits im Jahre 2014 über ein Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen einen Erfurter Richter berichtet. Das Landgericht Erfurt hatte ihn zunächst vom Vorwurf freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde der Freispruch aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwiesen. Diese verurteilte den Richter zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dagegen legte der Richter seinerseits Revision ein. Diese wurde am 24.Februar 2016 ohne nähere Begründung verworfen. Der kurz vor der Pensionierung stehende Richter sieht seine Pensionsansprüche in Gefahr- vgl. BGH 2 StR 533/15.