Riesterverträge intransparent

Anstatt die gesetzliche Rentenversicherung in der Weise zu fördern, dass möglichst viele Teile der Bevölkerung zur Einzahlung in die Kassen verpflichtet werden - wer meint, die spätere Rente würde ihm nicht reichen, kann sich dann immer noch zusätzlich absichern - hat die Bundesregierung vor Jahren damit begonnen, die private Absicherung zu propagieren und zu fördern und damit in erster Linie die Versicherungsunternehmen subventioniert. Mittlerweile liegen Untersuchungen vor, die belegen, das Anlageformen wie RÜRUP und RIESTER ihre Erfinder zwar berühmt gemacht haben, die in Aussicht gestellten Renditen jedoch überwiegend bei weitem nicht erreicht werden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass wichtige Teile der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, insbesondere die Klauseln, die verschleiern, dass Verträge mit Garantiekapital unter 40.000 € von der Beteiligung an den Kostenüberschüssen ausgeschlossen werden - IV ZR 38/14 vom 13.Januar 2016. Wer Näheres wissen will, sollte sich an unsere Kanzlei wenden