Reisemangel
Infolge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2016 hat sich das Haftungsrisiko von Reiseveranstaltern beträchtlich erhöht.
Bei einem Transfer vom Flughafen zum Hotel hatte der Transferbus des Veranstalters einen unverschuldeten Unfall erlitten, zwei Reisende wurden erheblich verletzt.
Der Bundesgerichtshof hat für Recht erkannt, dass es sich trotz des fehlenden Verschuldens um einen Reisemangel handelt und der Veranstalter in diesem Fall seinen Anspruch auf Zahlung des Reisepreises vollständig verliert.
Aktenzeichen: X ZR 117/15.