Erfolgreiche Revision zum Bundesgerichtshof
Mit einer Anklageschrift vom 22.8.2018 hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt meinem Mandanten zwei Fälle der Vergewaltigung und neun Fälle der Körperverletzung zur Last gelegt, deshalb befand er sich seit dem 19.April 2018 in Untersuchungshaft, der Haftbefehl wurde erst am 2.10.2018 außer Vollzug gesetzt.
Nach 14 Verhandlungstagen erfolgte wegen der beiden Vergewaltigungsfälle und sieben der angeklagten Körperverletzungsfälle Freispruch, für zwei Körperverletzungsfälle erfolgte eine Verurteilung von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren (!!!) gefordert.
Unsere Kanzlei legte fristgerecht Revision ein und hat diese auf 39 Seiten begründet.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Entscheidung des Landgerichts wegen fehlerhafter Beweiswürdigung aufgehoben und das Verfahren wegen der verbliebenen zwei Fälle der Körperverletzung an ein Amtsgericht zurück verwiesen. Sämtliche Feststellungen zum Sachverhalt müssen neu getroffen werden – 2 StR 494/19 vom 28.April 2020.