Erfolgreiche Revision - Bundesarbeitsgericht
Gegenstand des Unternehmens unserer Mandantin ist unter anderem die Projektierung und die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen, wobei die Ausführung sämtlicher Arbeiten des Elektrotechnikerhandwerks davon umfasst ist.
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft verlangte von unserer Mandantin Beiträge in Höhe von über 100.000 €. Der Rechtsstreit ging durch alle drei Instanzen.
Unserer Kanzlei gelang es, das Bundesarbeitsgericht davon zu überzeugen, dass die von unserer Mandantschaft durchgeführten Tätigkeiten dadurch geprägt werden, dass Elektroinstallationstätigkeiten im Vordergrund stehen und nicht – wie die klagende Kasse behauptete- Trocken- und Montagearbeiten im Vordergrund stehen. Nachzahlungen in der von unserer Mandantschaft geforderten Höhe hätten für diese durchaus existenzbedrohend sein können.
Urteil vom 27. April 2022 – AZ: 10 AZR 263/19.