Wirecard

Die Wirecard AG bot bekanntlich Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr und war börsennotiert. Im Juni 2020 erstattete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Anzeige wegen Verdacht der Marktmanipulation, im selben Monat wurde Insolvenz angemeldet. Der Börsenkurs stürzte um mehr als 2/3 ab.

Gegen führende Manager wurden Strafverfahren eingeleitet, den Wirtschaftsprüfern wird vorgeworfen, bei der Bestätigung von Bilanzen Unrichtigkeiten übersehen zu haben. Zahlreiche Anleger wollen die Frage prüfen lassen, ob gegen Manager und Wirtschaftsprüfer Schadensersatzansprüche aufgrund des massiven Wertverlusts der Aktien geltend gemacht werden können.

Insoweit stellt sich auch die Frage, ob Rechtschutzversicherungen für die anwaltliche Vertretung Kostenzusage gewähren müssen. Dagegen wehren sich einige Versicherer mit Händen und Füßen. Dem hat jetzt das OLG Karlsruhe einen Riegel vorgeschoben. Dem vorgebrachten Argument, derartige Klagen hätten keine Aussicht auf Erfolg, erteilt das Gericht eine klare Absage. Auch für eine außergerichtliche Interessenwahrnehmung muss Deckungsschutz gewährt werden

Urteil vom 7. April 2022 - 12 U 285/21. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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