Reservierungsgebühr für Makler ?
Nicht selten verlangen Makler anlässlich des geplanten Kaufs einer Immobilie für deren Reservierung eine Gebühr.
Auch wenn das in sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, muss dies nicht wirksam sein.
Derartige AGB unterliegen nämlich einer Inhaltskontrolle.
Die Prüfung, ob diese wirksam sind, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sowohl ein Maklervertrag als auch ein Reservierungsvertrag geschlossen werden.
Klauseln, die die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausschließen, hat der Bundesgerichtshof jetzt für unwirksam erklärt.
Ein Amtsgericht hatte die Klage auf Rückzahlung ausgeschlossen, ein Landgericht die Berufung zurückgewiesen, aber die Revision zugelassen.
Der Bundesgerichtshof hat den Rückzahlungsanspruch bejaht, was auch beweist, dass man vor Gericht zuweilen einen langen Atem benötigt – Urteil vom 20. April 2023 – I ZR 113/22.