Rechtsschutzversicherung
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist insbesondere für den Personenkreis sinnvoll, der abhängig beschäftigt ist und eine Fahrerlaubnis besitzt.
Wer wegen einer Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhebt, muss den eigenen Anwalt selbst dann bezahlen, wenn er den Prozess gewinnt, das ergibt sich aus § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz.
Verdient man beispielsweise 2.500 € brutto und einigt sich im Wege eines Vergleichs auf das Ende des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung, muss man an seinen Anwalt ca. 2.300 € bezahlen.
Wer der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt beschuldigt wird, weil er unter Alkoholeinfluss beim Abbiegen einen Fahrradfahrer übersehen und diesen verletzt hat, dem droht neben einer Geldstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem kann die eigene Haftpflichtversicherung Regressansprüche geltend machen. Findet dann eine Verhandlung vor Gericht statt, belaufen sich die Gebühren des Verteidigers schnell auf deutlich über 1.000 €.
Allerdings kann die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat.
Derartige Ablehnungen waren in sogenannten Dieselfällen (verbotene Abgassteuerung) relativ häufig, weil zu Beginn der Prozesswelle die Klagen überwiegend abgewiesen wurden, was sich insbesondere erst durch die Rechtsprechung des EUGH änderte.
Grundsätzlich darf die Rechtsschutzversicherung die Frage der Erfolgsaussicht nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Deckungsanfrage beurteilen. Erhebt aber der Versicherungsnehmer gegen die Ablehnung der Kostenübernahme Klage, dann kommt es auf die Rechtslage an, die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Verfahrens gegen die Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Hat sich also in der Zwischenzeit eine Änderung der Rechtslage in dem Verfahren ergeben, für das Rechtsschutz begehrt wird, dann ist die Frage der Erfolgsaussicht nach der aktuellen Rechtsprechung zu beurteilen.
Das hat der Bundesgerichtshof jetzt erneut bestätigt - IV ZR 147/23 vom 13.11.2024