Sehr erfolgreiche Strafverteidigungen
In jüngster Zeit konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Helkenberg in mehreren aussichtslos scheinenden Fällen hervorragende Ergebnisse erzielen:
- In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Nordhausen war mein Mandant wegen des Vorwurfs der Bedrohung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 300 € (!!) verurteilt worden. Trotz 6 Vorstrafen konnte ich beim Landgericht Mühlhausen am 5.12.2024 die Einstellung des Verfahrens erreichen. Mein Mandant hat sich 27.000 € und eine weitere Vorstrafe „erspart“.
- In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Gera wurde mein Mandant – damals noch von einem bayrischen Kollegen verteidigt – wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe vom 150 Tagessätzen zu je 150 € verurteilt. Nachdem mein Mandant Berufung eingelegt hatte, erteilte er mir Vollmacht, ihn am 11.12.2024 vor dem Landgericht Mühlhausen zu verteidigen. Ich gab gegenüber dem Landgericht eine Stellungnahme ab. Daraufhin wurde das Verfahren ohne Hauptverhandlung nach § 153 a StP0 eingestellt.
- In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Jena war mein Mandant – damals noch von einem Nürnberger Kollegen verteidigt – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Nach Erteilung des Mandats gab ich gegenüber dem Landgericht Gera eine Stellungnahme ab. In der Hauptverhandlung vom 3.3.2025 wurde das Verfahren nach § 153a StP0 eingestellt.
- Auch in einem weiteren Verfahren wurde mir der Verteidigungsauftrag erst im Berufungsverfahren erteilt. Mein Mandant war vor dem Amtsgericht Suhl wegen des Vorwurfs Betrug/Untreue von einer Thüringer Kollegin verteidigt worden. Das Urteil lautete auf eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, außerdem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von fast 150.000 € angeordnet. Da sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten hatten, galt das Verschlechterungsverbot nicht, d.h. theoretisch drohte vor dem Landgericht Meiningen sogar eine höhere Strafe. Ich gab für meinen Mandanten am 13.3.2025 eine umfangreiche Stellungnahme ab. Das Verfahren wurde nach § 153a StP0 eingestellt.
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.