Selbstbehalt - Unterhalt

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der sogenannte Selbstbehalt – der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss – reduziert werden kann, wenn er in einer neuen Beziehung lebt. Das gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fall zu befinden, bei dem der Unterhaltspflichtige eine Haushaltsgemeinschaft mit der Mutter führte. Ob die Reduzierung des Selbstbehalts auch bei einer bloßen Wohngemeinschaft in Betracht kommt, wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt für Recht erkannt, dass bei einer bloßen Wohngemeinschaft eine Reduzierung des Selbstbehalts nicht in Betracht kommt – BGH X ZB 78/24 vom 20. November 2024

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