Arbeitsrecht Erfurt
für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wir vertreten kleine und mittelständische Unternehmen, Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände, Betriebsräte, Freiberufler und Handelsvertreter. Dabei betreuen wir bewusst sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die Interessenlage und Denkweise der jeweils anderen Seite zu kennen, erachten wir im Sinne einer optimalen Lösung für unsere Mandanten als unverzichtbar.
Hier finden Sie eine Auswahl von Fragen, das Arbeitsrecht betreffend, die wir gerne für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beantworten.
WIR SCHULEN BETRIEBSRÄTE
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Helkenberg führt Rechtsanwältin Susanne Elfering mit großem Erfolg Schulungen für Betriebsräte durch.
Im Arbeitsrecht werden Sie in Erfurt vertreten von
Frau Rechtsanwältin Elfering ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht für die Lösung aller Probleme im Bereich Arbeitsrecht zuständig, zum Beispiel Abfindung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Kündigung, um nur einige Begriffe zu nennen.
WIR SCHULEN BETRIEBSRÄTE
Insbesondere weil es bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen wichtig ist, die Denkweise der
anderen Seite zu verstehen, vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gemeinsam mit
Rechtsanwalt Dr. Helkenberg führt sie mit großem Erfolg Schulungen für Betriebsräte durch.
Herr Rechtsanwalt Dr. Helkenberg hat im Arbeitsrecht promoviert - Thema: Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 102 Abs.5 BetrVG. Da Rechtsanwalt Dr. Helkenberg zugleich Fachanwalt für Strafrecht ist, betreut er die arbeitsrechlichen Mandante, die strafrechtlichen Bezug haben, beispielsweise Kündigung wegen Diebstahls u.ä..
Darüber hinaus befasst er sich mit Compliance-Themen und ist für Fragen aus dem Tarifrecht und für sogenannte Beschlussverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zuständig.
Kontakt in Erfurt
Unsere Formulare im Arbeitsrecht
Sie haben Fragen - wir antworten
Abfindung
Viele glauben, dass ein Anspruch auf eine Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes besteht. Das ist nicht richtig. Eine Abfindung muss in der Regel verhandelt werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tun gut daran, sich rechtlich beraten zu lassen, denn es sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen, die für die Höhe der Abfindung maßgeblich sein können.
Mit Erfahrung und Verhandlungsgeschick unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Elfering, Fachanwalt für Arbeitsrecht Erfurt in der. Rechtsanwaltskanzlei Elfering Dr. Helkenberg
Abmahnung
Eine Maßnahme des Arbeitgebers wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers. Bis auf extreme Ausnahmefälle ist eine Abmahnung Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Nicht jedes Schriftstück, das als Abmahnung bezeichnet ist, ist rechtlich wirksam. Als Arbeitnehmer sollten Sie eine Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen und auf gar keinen Fall unkommentiert lassen. Oft soll eine Abmahnung eine Kündigung vorbereiten. Deshalb lassen Sie ein solches Schreiben immer vom Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen und mindestens eine Gegendarstellung formulieren. Als Arbeitgeber müssen Sie darauf achten, dass Ihre Abmahnung den Anforderungen der Rechtsprechung genügt.
änderungskündigung
Die ordentliche Änderungskündigung bedeutet eine echte Kündigung, die mit dem Angebot auf Weiterbeschäftigung zu geänderten, schlechteren Arbeitsbedingungen verbunden ist. Niemand muss sich sofort entscheiden. Das ist im Übrigen auch viel zu gefährlich. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich 3 Wochen Bedenkzeit. Da die Reaktion gut abgewogen werden muss, ist es jedoch wichtig, sich möglichst schnell an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Bei einer außerordentlichen, fristlosen Änderungskündigung muss sofort reagiert werden.
Frau Rechtsanwältin Elfering als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Erfurt hat im Umgang mit Änderungskündigungen viel Erfahrung und steht Ihnen zur Seite.
änderungsvertrag
Auch hier ist Vorsicht geboten. Oft ist ein Änderungsvertrag nicht notwendig, sondern würde eine Ergänzung des bestehenden Arbeitsvertrages vollends genügen. Änderungsverträge werden gerne dazu benutzt, nicht nur die anstehende Änderung zu erreichen, sondern „nebenbei“ auch noch andere Punkte neu zu regeln. Ehe man sich versieht, hat man plötzlich z.B. weniger Urlaub als zuvor oder strengere Regelungen im Krankheitsfall. Lassen Sie sich vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Frau Rechtsanwältin Elfering in Erfurt ist gerne behilflich.
Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag werden die beiderseitigen Rechte und Pflichten geregelt. Viele Klauseln sind unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei näherer Betrachtung unwirksam, ohne dass sich die Arbeitsvertragsparteien dessen bewusst sind. Lassen Sie als Arbeitgeber Ihre Verträge überprüfen. Auch gesetzlich hat sich mit Blick auf die Europäische Entwicklung im Arbeitsrecht viel geändert. Als Arbeitnehmer sollten Sie ebenfalls Ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen, im günstigsten Falle vor der Unterzeichnung. Aber auch wenn er schon seit Langem besteht, lohnt sich oftmals bei Problemen ein Blick auf die entsprechenden Regelungen.
Aufhebungsvertrag
Hier ist insbesondere für den Arbeitnehmer höchste Vorsicht geboten. Es ist unabdingbar, die richtige Frist einzuhalten, wenn man eine Sperrzeit vermeiden will. Der Aufhebungsvertrag regelt letztlich alle gegenseitigen Ansprüche ein für alle Mal. Deshalb muss besondere Sorgfalt auf seine Formulierung gelegt werden.
Unterschreiben Sie nicht voreilig, sondern lassen sich Bedenkzeit geben. Die Rechtsprechung gewährt 3 Wochen! Niemand kann Sie zwingen, einen Vertrag „zwischen Tür und Angel“ zu unterschreiben. Frau Rechtsanwältin Elfering bietet Ihnen eine umfassende Beratung an, um Nachteile zu vermeiden.
Aussendienst
Mitarbeiter von Firmen, die im Außendienst arbeiten, sehen sich immer wieder speziellen Fragen gegenüber. Jahrelang war es im Streit, ob die Anfahrtszeit vom Wohnort zum ersten Kunden und die Abfahrtszeit vom letzten Kunden zurück nach Hause Arbeitszeit war oder nicht. Der EuGH hat im September 2015 klargestellt: Anfahrtszeit ist Arbeitszeit. Aber auch Fragen, wie nach der Zulässigkeit einer reinen Erfolgsvergütung, nach Inhalt und Umfang von Zielvereinbarungen, danach, welche Feiertage bei einer Tätigkeit in verschiedenen Bundesländern gelten.
Fragen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen beantwortet Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Frau Rechtsanwältin Elfering, Erfurt.
BEM-betriebliches Eingliederungsmanagement
Dabei handelt es sich um ein ergebnisoffenes Verfahren, welches der Arbeitgeber anbieten muss, wenn ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen entweder am Stück oder in mehreren Phasen eines Jahres arbeitsunfähig ist. Es muss bei jedem Arbeitnehmer durchgeführt werden, nicht nur bei schwerbehinderten Mitarbeitern. Kündigt der Arbeitgeber und hat kein BEM angeboten, dann macht das zwar die Kündigung nicht unwirksam aber kann dann Nachteile im Kündigungsschutzverfahren bedeuten.
Jedenfalls ist die Teilnahme für den Arbeitnehmer freiwillig.
Er sollte sich beim Fachanwalt für Arbeitsrecht über die Bedeutung, Sinn und Zweck des BEM informieren. Der Arbeitgeber muss besondere Sorgfalt auf das Einladungsschreiben verwenden, z.B. in Bezug auf den Datenschutz.
Befristetes Arbeitsverhältnis
Es gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Befristung wirksam ist oder wenn Sie prüfen wollen, ob nicht vielleicht schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich ist, wenden Sie sich an den Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Oft sind Arbeitgeber auf Befristungen angewiesen. Sie müssen aber auch die speziellen Regelungen des Arbeitsrechts und seine Tücken kennen, damit nicht ein vermeintlich befristeter Arbeitsvertrag in Wahrheit als unbefristet gilt. Auch im Zusammenhang mit einer Entfristungsklage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elfering.
Betriebsrat
Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer besitzt viele Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, nicht nur bei Einstellungen und Kündigungen.
Arbeitnehmer können den Betriebsrat z.B. „ins Boot holen“, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sie können ein Beschwerdeverfahren nach Betriebsverfassungsgesetz durchführen. Arbeitgeber sollten Betriebsräte zunächst einmal als Partner und nicht gleich als Gegner betrachten.
Vieles lässt sich im betrieblichen Alltag mit einem gut geschulten Betriebsrat besser lösen, als ohne.
Rechtsanwältin Elfering und Rechtsanwalt Dr. Helkenberg führen seit Jahren erfolgreich auch Schulungen für Betriebsräte durch. Die Kosten für notwendige Schulungen müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.
Betriebsvereinbarung
Das sind schriftliche Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Regelung bestimmter Themen auf betrieblicher Ebene. Es gibt erzwingbare, freiwillige und solche Betriebsvereinbarungen mit Mischcharakter. Alle verfügen über ein schuldrechtlichen und einen sog. normativen Teil, beide sind unterschiedlich auszulegen. Frau Rechtsanwältin Elfering unterstützt als Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Formulierung von Betriebsvereinbarungen und Arbeitnehmer bei der Prüfung von Ansprüchen, die sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben könnten.
Compliance
Ob es um Bestechung, Vorteilsannahme oder andere Regelverstöße geht, die Rechtsanwälte Elfering und Dr. Helkenberg vertreten gerade aufgrund der Verbindung von Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich bundesweit in Compliance-Fällen.
Gleichbehandlung
Durch das AGG ist geregelt, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln, sie insbesondere nicht aus unsachgemäßen Gründen zu benachteiligen.
Frau Rechtsanwältin Elfering hat als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Erfurt jahrelange Erfahrung und unterstützt Sie gerne.
Kündigung
Hier gilt eine 3-Wochen-Frist nach Zugang für die Kündigungsschutzklage. Dies gilt für jede Art von Kündigung, egal ob fristlos oder ordentlich, ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt oder ob eine Änderungskündigung vorliegt.
Versäumen Sie die Frist, ist das Arbeitsverhältnis beendet, egal ob die Kündigung berechtigt war oder nicht. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich sofort innerhalb weniger Tage bei Frau Rechtsanwältin Elfering melden. Als Arbeitgeber sollten Sie sich bereits im Vorfeld von Rechtsanwältin Elfering oder Rechtsanwalt Dr. Helkenberg beraten lassen, denn eine Kündigung muss sorgfältig vorbereitet werden, damit sie der Prüfung durch das Arbeitsgericht standhält, wenn der Arbeitnehmer klagt.
Lohnfortzahlung
Auch Entgeltfortzahlung genannt, bezeichnet die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers für Zeiten, in denen er keine Arbeitsleistung erbringt, z.B. bei Erkrankung.
Mindestlohn
Er gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, auch wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat. Er gilt bis auf Ausnahmen auch für Praktikanten. Sonderregelungen gelten in manchen Branchen, z.B. im Osten aufgrund des Entgelttarifvertrages in der Leiharbeitsbranche.
überstunden
Eine pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Der Arbeitnehmer muss genau erkennen können, in welchem Umfang er für sein Geld Überstunden zu leisten hat. Hierbei ist eine eventuelle Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag unbedingt zu beachten (mindestens 3 Monate). Arbeitnehmer müssen jede Überstunde belegen können.
Urlaub
Die schönste Zeit des Jahres muss vom Arbeitgeber vergütet werden. Die Mindestdauer des Urlaubs ist gesetzlich geregelt, zusätzliche Tage können vertraglich vereinbart werden.
Bei Fragen rund um den Urlaub wenden Sie sich an den Fachanwalt für Arbeitsrecht Erfurt, Rechtsanwältin Elfering.
Wettbewerbsverbot
Dass ein Arbeitnehmer während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darf, ist wohl jedem klar. Interessanter sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote, weil sie einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen können. Ob Ihr Wettbewerbsverbot den engen Voraussetzungen standhält, beantwortet Ihnen Frau Rechtsanwältin Elfering.
Zeugnis
Vielen Arbeitgebern fällt es schwer, ein wohlwollendes Zeugnis zu formulieren, selbst wenn das gewollt ist. Entweder halten sie sich an schlechte Vorlagen, die gerade kursieren und die ein Zeugnis völlig entwerten oder sie bedienen sich unbewusst einer verklausulierten Zeugnissprache. Arbeitnehmer tun gut daran, das ihnen erteilte Zeugnis, mit dem sie sich woanders bewerben wollen, jedenfalls überprüfen zu lassen. Der juristische Laie ist nicht in der Lage, „zwischen den Zeilen zu lesen“, der versierte Personalchef des Unternehmens, bei dem Sie gerne eingestellt werden möchten, aber schon. Es bedarf jahrelanger Erfahrung, ein Zeugnis richtig zu deuten.
Wenden Sie sich an den Fachanwalt für Arbeitsrecht.