Rechtsanwalt Handelsvertreterrecht in Erfurt
"Die menschliche Beziehung zwischen zwei Geschäftspartnern bietet weit mehr Gewähr für eine erfolgreiche Geschäftsverbindung als etwa 150 schriftliche Vertragsseiten." Frei zitiert nach Ion Tiriac (*1940)
Jedoch geht es nicht ohne ausgewogenen Vertrag. Der Handelsvertreter ist selbständig und im Wesentlichen frei von Weisungen in Bezug auf den Inhalt der Tätigkeit und seine Arbeitszeit. Er ist Gewerbetreibender und hat die Aufgabe, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Kommt es im Bereich der Handelsvertreter in Bezug auf den Ausgleichsanspruch bei Vertragsende und Provisionen während des laufenden Vertrages zu Konflikten, sind die Rechtsanwälte Elfering und Dr. Helkenberg in Erfurt die richtigen Ansprechpartner. Wenn der Handelsvertreter oder das Unternehmen die Zusammenarbeit beenden möchte – egal, aus welchem Grund – muss man im Vorfeld die rechtlichen Folgen kennen. Nur dann kann man die richtige Entscheidung treffen.
Es geht um Ihr Geld und die Wertschätzung Ihrer jahrelangen Arbeit. Die rechtliche Folge der Vertragsbeendigung ist ein Ausgleichsanspruch, § 89 b HGB. Rechtsanwältin Elfering kennt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und berechnet Ihren Anspruch.
Auch das Problem Scheinselbständigkeit taucht im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen immer wieder auf. Die Frage ist deshalb zuerst, ob es sich überhaupt um einen Vertrag i. S. d. HGB handelt oder ob nicht vielmehr in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Im Handelsvertreterrecht werden Sie vertreten von
Rechtsanwältin Elfering berät und vertritt sowohl Handelsvertreter bei der Durchsetzung ihrer Interessen, zum Beispiel des Ausgleichs- oder Provisionsanspruchs als auch Unternehmen bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen durch Handelsvertreter. Sie prüft Verträge und hilft, den Handelsvertretervertrag zu gestalten.
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Ausgleichsanspruch
Ihnen steht die Beendigung des Handelsvertretervertrages bevor? Sie möchten sich über den Ihnen zustehenden oder Ihrem Unternehmen drohenden Ausgleichsanspruch informieren?
Das Gesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen der Handelsvertreter nach Vertragsbeendigung einen angemessenen Ausgleich verlangen kann in § 89 b Abs. 1 HGB.
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Wichtig ist, wie der Vertrag geendet hat. Ihr Anspruch kann, wenn Sie sich als Handelsvertreter vorschnell entscheiden, komplett untergehen, deshalb Vorsicht. Wenden Sie sich frühzeitig an Rechtsanwältin Elfering in Erfurt, die Sie umfassend berät.
Damit Sie als Unternehmen nicht zu viel bezahlen oder als Handelsvertreter nicht zu wenig erhalten, lassen Sie Rechtsanwältin Elfering, Erfurt, den Ausgleichsanspruch berechnen und für Sie verhandeln. Dabei sind auch die Provisionen zu berücksichtigen, die ein Handelsvertreter künftig nicht mehr generieren kann. Eine kluge Verhandlungsstrategie zahlt sich in jedem Fall aus.
Wichtig: Der Ausgleichsanspruch muss innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, erlischt der Anspruch. Außerdem ist die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren für die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs zu beachten.
Buchauszug
Kennen Sie die Basis der Berechnung von Provision und Ausgleichsanspruch?
Ein Handelsvertreter kann bei der Abrechnung einen Buchauszug über alle provisionspflichtigen Geschäfte verlangen, § 87 c Abs. 2 HGB. Das beinhaltet auch die nach Vertragsende abgeschlossenen Geschäfte. Der Buchauszug ermöglicht einem Handelsvertreter die Nachprüfung der Provisionsabrechnung auf jedes einzelne provisionspflichtige Geschäft.
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Der Buchauszug muss die Kundenbeziehungen und deren Stand vollständig, übersichtlich und aus sich heraus verständlich wiedergeben. Durch den Buchauszug muss ein Handelsvertreter in der Lage sein, sich umfassend über die zustande gekommenen Abschlüsse zu informieren und erteilte Provisionsabrechnungen zu überprüfen. Reichen die Angaben dazu nicht aus, kann ein Handelsvertreter eine Ergänzung des Buchauszugs fordern oder das Recht auf Bucheinsicht geltend machen. Oftmals übermitteln Unternehmen als Buchauszug bezeichnete Unterlagen, die jedoch den Anforderungen nicht gerecht werden. Auf Erteilung eines Buchauszugs kann geklagt werden.
Es kommt sehr häufig vor, dass Unternehmen Probleme haben, einen Buchauszug zu erstellen, der dem Gesetz entspricht. Das hat oft mit technischen Problemen der EDV-Systeme zu tun, die beispielsweise Auftragseingänge und Rechnungslisten getrennt verwalten. Solche Probleme in der Praxis der Unternehmen führen manchmal dazu, dass Handelsvertreter im Rahmen von Verhandlungen über einen Ausgleichsanspruch den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs auch gerne mal als Druckmittel einsetzen. Sie wissen, dass die Erstellung eines ordnungsgemäßen Buchauszugs Personal bindet und kostenintensiv sein kann.
Lassen Sie sich als Handelsvertreter oder Unternehmen von Rechtsanwältin Elfering helfen, sie vertritt Ihre Interessen engagiert und professionell.
Gebietsschutz
Was versteht man eigentlich darunter?
Ein Unternehmer ist nicht gehindert, mit den Kunden des Handelsvertreters entweder unmittelbar selber oder durch andere Handelsvertreter/Beauftragte Geschäfte zu schließen. Deshalb ist es sehr wichtig, in den Handelsvertretervertrag auch eine Kundenschutz- oder Gebietsschutzklausel aufzunehmen. Informieren Sie sich bei Rechtsanwältin Elfering, Erfurt.
Provision
Beinhaltet Ihre Provision wirklich alle Bestandteile?
Ein Vermittlungsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle von ihm vermittelten Geschäfte und für Nachbestellungen und Folgegeschäfte des Unternehmens mit von ihm geworbenen Kunden. Ist er Bezirksvertreter, kann er Provision auch für alle in seinem Bezirk oder Kundenkreis abgeschlossenen Geschäfte des Unternehmens oder anderer Handelsvertreter beanspruchen, die ohne seine Mitwirkung geschlossen wurden. Beachten Sie auch geltende Verfallfristen. Kompetenten Rat zur Vertragsgestaltung und zur Auslegung von Verträgen sowie zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erteilt Ihnen Rechtsanwältin Elfering.
Vertragsbeendigung
Ihnen droht die Kündigung oder Sie wollen den Vertrag beenden? Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Ausgleichsanspruch, deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten. Lassen Sie sich bereits im Vorfeld von Rechtsanwältin Elfering zu den jeweiligen Konsequenzen beraten.
Wettbewerbsverbot
Sie haben Zweifel, ob Ihr Wettbewerbsverbot wirksam ist?
Rechtsanwältin Elfering hat die Erfahrung gemacht, dass Wettbewerbsklauseln in den Verträgen der Handelsvertreter oft unwirksam sind. Lassen Sie Ihre Wettbewerbsklausel deshalb von ihr überprüfen. Sie wird Ihre Interessen gerne vertreten.